AGB

 
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1. Geltungsbereich

(I) Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Hartlmaier GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerinnen, Frau Ingrid Hartlmaier und Daniela Hartlmaier, Lena-Christ-Str. 2, 82031 Grünwald (im folgenden kurz Hartlmaier GmbH), und Ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

(II) Entgegenstehende oder von dies AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

(III) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegende weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

(IV) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

2. Widerrufsrecht für Verbraucher

(I) Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.

3. Vertragsschluss

(I) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.

(II) Unsere Angebote sind freibleibend. Kaufverträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.(III) Für unsere Lieferungen werden die jeweils am Versandtag geltenden Preise berechnet. Sie gelten, soweit umseitig nicht anders vereinbart, ab Auslieferungslager. Alle mit dem Versand verbundenen Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

(IV) Von uns angefertigte Pläne, Beschreibungen, Abbildungen oder Skizzen gelten nur dann als verbindlich, wenn eine besondere schriftliche Zusage erfolgt ist. Alle Angaben über Größe, Menge, Gewicht und Zusammensetzung sind nur als ungefähr anzusehen. Warenmuster gelten nur als unverbindliche Ansichtsmuster.

4. Zahlungsbedingungen

(I) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro, zzgl. Verpackung und Versand. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

(II) Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Scheck- und Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

(III) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, vom Fälligkeitstag an, und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich MwSt. zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(IV) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonder- vermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

(V) Im Falle der Nichtabnahme bestellter Ware bzw. des unberechtigten Rücktritts sind wir berechtigt von dem Käufer, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tat- sächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % auf den Wert der bestellten Ware für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(VI) Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigenumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen und denen Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

(I) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Hartlmaier GmbH.
(II) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung unter Fristsetzung berechtigt und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

(III) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung von Liefergegenständen durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(IV) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, gilt darüber hinaus Folgendes: Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Hartlmaier GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Hartlmaier GmbH gegen den Kunden zustehen- der Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

(V) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeitenden Gegen- ständen zur Zeit der Verarbeitung.

(VI) Werden die Liefergegenstände mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so er- werben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

(VII) Der Besteller darf Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter, ist auf unser Eigen tum hinzuweisen.

(VIII) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, mehr als 20% übersteigt.

6. Lieferfrist, Liefertermin

(I) Die von uns angegebenen Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, Circa-Fristen, die nach Möglichkeit eingehalten werden. Für solche Lieferfristen übernehmen wir keine Gewähr. Liefer- fristen und Liefertermine sind eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlassen hat. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Bestellten gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmig- ungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung, Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nur geltend gemacht werden, wenn der Leistungsverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.

(II) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, sowie solche Hindernisse, die nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbe- zeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartige Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

(III) Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag dann zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als Versandbereit gemeldet war. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Liefer- fristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Unmöglichkeit oder der Verzug ist von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.

7. Versand und Gefahrübergang

(I) Bei allen, auch frachtfreien Lieferungen, geht die Gefahr einschließlich Bruchgefahr mit der Übergabe des Gutes an den Transportführer auf den Käufer über. Mehrkosten durch Express und Eilsendungen gehen zulasten des Käufers. Die Übernahme der Sendung gilt als Anerkennung der ord- nungsgemäßen Beschaffenheit der Verpackung und Verladung.

(II) Eine Versicherung wird nur auf besonderen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen.
(III) Der Versandweg liegt in unserem Ermessen, ebenso die Beförderungsart, sofern der Käufer sie nicht vorschreibt.

(IV) Zur Sicherung der Entschädigungsansprüche sind Transportschäden und Fehlmengen bei Auslieferung gegen über dem Ablieferer frachtbrieflich oder protokollarisch festzustellen und sofort an uns zu melden. Später in Erscheinung tretende Transportschäden sind ebenfalls sofort zu melden.

8. Gewährleistung / Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware

(I) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, so- weit nicht durch diese AGB etwas abweichendes vereinbart wird. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

(II) Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Hartlmaier GmbH über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

(III) Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

(IV) Unsere Produkte werden in branchenüblicher Beschaffenheit geliefert.
(V) Geringfügige Farbabweichungen sind produktionsbedingt und bilden keinen Grund zur Mängelrüge. Handelt es sich bei dem gewählten Produkt um einen Naturstein, ist es als üblich und normal anzusehen, dass Farb- und struktur- unterschiede, offenen Stellen, Adern usw. auftreten. Ebenso sind Verschiedenheiten in der Körnung, Schattierung und teilweise Flecken normal. Bei vorheriger Bemusterung eines Natursteines gilt, dass das Muster lediglich allgemeine Far- ben und Gefüge des Steines zeigen kann. Eine Gewähr, dass das bestellte bzw. von uns gelieferte Material mit dem vorgeschlagenen Muster übereinstimmt, kann nicht übernommen werden.

(VI) Wir halten nicht für Schäden, die nach Verarbeitung unseres Materials auftreten, wenn nicht der Käufer nach- weist, dass sie ausschließlich auf die Beschaffenheit des Materials zurückzuführen sind.

(VII) Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu erheben. Die Ware soll bis zur Untersuchung durch uns in der Originalverpackung verbleiben, soweit diese nicht zur Prüfung der Ware entfernt werden musste. Bei Mängel- rügen ist eine Probe der beanstandeten Ware sofort unter genauer Kennzeichnung einzusenden.

(VIII) Bei Mängelrügen, die nach Verarbeitung der Ware erhoben werden, muss sich der Käufer zunächst außer- gerichtlich an den Verarbeitenden wenden.
(IX) Bei einem Anspruch auf Nacherfüllung behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese zu verweigern, soweit die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

(X) Bei begründeter Mängelrüge nehmen wir die Ware zurück und sind berechtigt, sie durch einwandfreie Produkte zu ersetzen. Unsere Haftung für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder Falschlieferung sowie für Folgeschäden ist der Höhe nach begrenzt auf den Kaufpreis der verbrauchten Menge der beanstandeten Lieferung.

(XI) Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Hartlmaier GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt, Pflichten, die Hartlmaier GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unser Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

9. Beratung

(I) Unsere Beratung, z.B. die Eignung und Anwendung der von uns veräußerten Produkte oder verarbeitungstechni- sche Hinweise erfolgt nach bestem Wissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Käufer nicht von seiner Pflicht diese Erzeugnisse selbst auf Ihre Eignung für die beabsichtig- ten Verwendungszwecke zu prüfen. Eine Beratung oder Empfehlung durch uns oder unsere Mitarbeiter begründet kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag, so dass wir aus einer solchen Tätigkeit nicht haften. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, so gilt Ziffer 6.V.

(II) Werden dem Käufer Analysedaten oder sonstige Angaben über unsere Produkte mitgeteilt oder auf seinen Wunsch von Ihm übermittelte Produktionsspezifikationen überprüft, so stellen derartige Mitteilungen bzw. Angaben über die Ergebnisse der Überprüfung keine Zusicherung über Eigenschaften der Produkte dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Beratung.

10. Preisänderung

(I) Preisänderungen sind zulässig. wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder den marktmäßigen Einstandspreis, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen, entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung dem Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(Il) Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so sind Preisänderungen der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand / Anwendung
deutschen Rechts

(I) Erfüllungsort für unsere Lieferung und die Abnahmepflicht des Käufers ist unser Auslieferungslager. Gerichtsstand für beide Vertragsteile bei Vollkaufleuten ist in jedem Fall München.
(Il) In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel

(I) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

 

Terminvereinbarung

Unsere Mitarbeiter beraten Sie umfassend rund um die Themen Feinsteinzeug, Fliesen im Großformat, Mosaike, Ornamente, Dekore und alle anderen Fliesen. 

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